Einladung zu einer Mitgliederversammlung zur Aufstellung des

CDU-Bewerbers für das Amt des Bürgermeisters für die Kommunalwahl 2020 in Raesfeld

Im Hinblick auf die Kommunalwahl in unserer Gemeinde am 13. September sind alle wahlberechtigten Mitglieder des CDU-Gemeindeverbands Raesfeld-Erle-Homer herzlich zu einer Mitgliederversammlung zur Aufstellung unseres CDU-Bewerbers für das Amt des Bürgermeisters für die Kommunalwahl 2020 in Raesfeld eingeladen.

Wann? - Mittwoch, 04. März 2020 um 19.30 Uhr
Wo?     - 
Adelheids Spargelhaus
               Rhader Straße 69, 46348 Raesfeld
Die Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Regularien
    a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
        Beschlussfähigkeit
    b) Wahl eines Versammlungsleiters
    c) Genehmigung der Tagesordnung
    d) Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und
        Stimmzählung
    e) Wahl eines Schriftführers für die nach dem Muster der
        Kommunalwahlordnung (KWahlO) anzufertigenden
        Niederschrift
     f) Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern, die neben dem
        Versammlungsleiter nach dem Muster der KWahlO an Eides
        statt versichern, dass die Wahl des Bewerbers in geheimer
        Abstimmung erfolgt ist.
     g) Wahl einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson
         für den nach dem Muster der KWahlO dem Wahlleiter
         einzureichenden Wahlvorschlag
3. Bericht der Wahlkommission zum Ergebnis der Mandatsprüfung
4. Hinweise und Feststellungen zum Aufstellungsverfahren
5. Wahl des Bewerbers für die Bürgermeisterwahl
6. Verlesen und Genehmigung der Niederschrift nach dem Muster
    der KWahlO 7. Ausblick auf das Wahlkampfjahr 2020
8. Verschiedenes
9. Schlusswort und Ende der Veranstaltung

Wichtiger Hinweise:

1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung
    ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen gültigen
    Reisepass mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro
    ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission ihre
    Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.

3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprach-
    lichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise
    Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen.
    Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Ein-
    ladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.

4. An der Wahl des Bewerbers für die Bürgermeisterwahl sowie
    an den Wahlen der Bewerber und von Ersatzbewerbern für
    die Ratswahl können nur am Versammlungstag im Gemeinde-
    gebiet zur Kommunalwahl nach Maßgabe des Kommunalwah-
    lgesetzes wahlberechtigte CDU-Mitglieder teilnehmen
    (§§ 7, 8 KWahlG). Nähere Hinweise zu den persönlichen
    Voraussetzungen hierzu im Einzelnen erfolgen in der
    Versammlung.