CDU Raesfeld-Erle-Homer

Gemeinderat

 

Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister (seit 2020 Martin Tesing) sowie den politischen Vertretungen der Bürger (w/m/d) innerhalb der Gemeinde. Die Mitglieder des Gemeinderats werden in der Regel alle 5 Jahre in einer geheimen Wahl von den Bürgern innerhlab der Gemeinde gewählt. Der Gemeinderats selbst beinhalten alle die Parteien der Gemeinde, die bei der Wahl genügend Stiummen bekommen haben. Die Gesamtanzahl der Ratsmitglieder hängt von Größe der Gemeinde ab.

Die Ratsmitglieder entscheiden zusammen mit der Verwaltung über die Entwicklung der Gemeinde, wie z.B. die Erschließung neuer Wohngebiete oder den Bau einer Umgehungsstraße. Dabei ist in der Gemeindeordnung ist geregelt, für welche Aufgaben der Gemeinderat und für welche Angelegenheiten der Bürgermeister bzw. die Verwaltung zuständig ist.


Wie funktioniert eine Ratssitzung?

Der Bürgermeister lädt den Gemeinderat zur einer Sitzung ein und schickt allen Ratsmitgliedern eine Vorabinformation (Sitzungsvorlage), die über die aktuelle Tages-ordnungspunkte informiert. Die Termine der Ratssitzungen stehen auf der Homepage der Gemeinde. 

Innhalb der Ratssitzung gibt es mache Tagesordnungspunkte von denen der Gemeinderat nur Kenntnis nimmt, bei anderen muss er entscheiden, ob er dem Vorschlag der Verwaltung folgen möchte oder gar eine Vorlage ablehnt. Dazu müssen die Ratsmitglieder folgende Rechte und Pflichten befolgen:
 

Pflichten Rechte
Gemeinwohlverpflichtung:
Die Ratsmitglieder verpflichtet sich, ausschließlich
nach dem Gesetz zu handeln. Sie müssen bei der
Ausübung ihrer Tätigkeit stets auf das öffentliche Wohl
achten.

Verschwiegenheitspflicht:
Ratsmitglieder müssen über Angelegenheiten, die der
Geheimhaltung bedürfen, Verschwiegenheit gewahren.

Offenbarungspflicht bei Befangenheit:
Wenn ein Ratsmitglied der Meinung ist, bei einer Ent-
scheidung befangen zu sein, hat er dies unaufgefordert
dem Bürgermeister mitzuteilen.


- Beteiligungsrechte

- Auskunftsrecht

- Akteneinsicht

- Ausschluss der Öffentlichkeit

- Annahme und Ausübung des Mandates

- Freistellungsanspruch

 

   


Die Sitzungen des Gemeinderats sind generell öffentlich, so dass daran alle Büger teilnehmen können. Nicht öffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordert. Außer den Ratsmitgliedern und Bürgern der Gemeinde können an den Sitzungen noch Beigeordnete, Verwaltungsmitarbeiter, Schriftführer oder Pressevertreter teilnehmen.
 

Innerhalb der Gemeinde Raesfeld-Erle hat der Gemeinderat folgende Sitzungsverteilung