Welche Aufgabe haben sie?

Was ist ein Ausschuss und welche Aufgabe hat er?

Ausschüsse sind generell Untergremien des Gemeinderats. Sie dienen in erster Linie dazu, Ratsbeschlüsse vorzubereiten und sind für eine effiziente und sachorientierte Ratsarbeit unerlässlich. In den entsprechenden Fachausschüssen werden die oftmals komplexen Sachverhalte intensiv erläutert und näher diskutiert.

Die Ausschussmitglieder der jeweiligen Partei können so die Ziele und Maßnahmen besser beurteilen, sie befürworten oder ablehnen und fördern damit die Qualität des anstehenden Ratsbeschlusses.

Die Größe der Ausschüsse kann der Rat in der Regel selbst bestimmen. Jedoch sollte die Besetzung der Ausschüsse das politische Verhältnis im Gemeinderat widerspiegeln. Eine gleichmäßige Verteilung der Sitze auf die jeweiligen Fraktionen innerhalb eines Ausschusses ist deswegen ausgeschlossen.

Die Anzahl der Ausschussmitglieder, die eine Fraktion entsendet, wird über das sogenannte mathematische Auszählverfahren bestimmt, das in der Gemeindeordnung vorgegeben ist und meist auch für die Stimmauszählung bei der Kommunalwahl gilt.

Ist ein Ratsmitglied krank oder kann an einer Ausschusssitzung nicht teilnehmen, kann es sich vertreten lassen. Die Ausschussvertretung kann entweder ein beliebiges Ratsmitglied der eigenen Fraktion übernehmen oder der, in der Besetzung der Ausschüsse gewählte, persönliche Vertreter. Der persönliche Vertreter erhalten üblicherweise immer zeitgleich die Ausschussunterlagen und hat damit ebenfalls den Überblick über die aktuellen Themen und kann somit das verhinderte Mitglied qualifiziert vertreten.

Generell unterscheidet man zwischen Pflichtausschüssen und Freiwilligen Ausschüssen.

Im Rahmen der geltenden Bundes- und Landesgesetze sind einige Ausschüsse in jedem Fall zu bilden, deshalb heißen sie Pflichtausschüsse, dazu zählen der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss und der Wahlausschuss.

Bei den Freiwilligen Ausschüssen zahlen innerhalb unserer Gemeinde der Planungsausschuss, der Bau- und Umweltausschuss, der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales.