CDU Raesfeld-Erle-Homer

CDU-Mitgliederversammlung 2020

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Der CDU-Gemeindeverband Raesfeld-Erle-Homer lädt alle Mitglieder (w/m/d) am Sonntag, 12. Januar 2020, um 11.00 Uhr recht herzlich zur Mitgliederversammlung ein.

Im Themenmittelpunkt der Veranstaltung steht die Vorbereitung zu den überörtlichen Aufstellungsverfahren der Kommunalwahl 2020.

Die Veranstaltung findet, im Vorfeld zum Neujahrs-empfang, auf dem Preen`s Hof, Sundern 20 in 46348 Raefeld-Erle statt. 

Tagesordnung:

1.  Begrüßung

2.  Regularien

     a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
         Beschlussfähigkeit

      b) Wahl eines Versammlungsleiters

      c) Genehmigung der Tagesordnung

      d) Wahl einer Mandatsprüfungs- und Stimmzählkommission

3. Bericht der Mandatsprüfungskommission

4. Wahl von 6 Vertretern sowie von Ersatzvertretern für die Kreisvertreterversammlung im CDU-Kreisverband Borken zur Aufstellung der Bewerber für die Landrats- und Kreistagswahl

5. Wahl von 6 Vertretern sowie von Ersatzvertretern für die Kreisverbandsvertreterversammlung im Kreisverband Borken zur Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur 60er-Vertreter-versammlung zur Aufstellung der Bewerberliste für die Verbandsversammlung LWL

6.  Verschiedenes

Aufgrund der Wichtigkeit bitten wir um Ihre Teilnahme.


Wichtige Hinweise:

1.  Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. 

2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission Ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.

 3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.

4.  An der Wahl unter TOP 4 können nur am Versammlungstag im Kreisgebiet zur Kommunalwahl nach Maßgabe des Kommunal-wahlgesetzes wahlberechtigte Mitglieder unseres CDU-Stadtverbandes sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Kreisverband angehören, aber im Gebiet unseres CDU-Stadtverbandes wahlberechtigt sind (§§ 7, 8 KWahlG).

An der Wahl unter TOP 5 können nur am Versammlungstag im LWL-Gebiet zur Kommunalwahl nach Maßgabe des Kommunal-wahlgesetzes wahlberechtigte Mitglieder unseres CDU-Stadtverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem CDU-Kreisverband außerhalb des LWL-Gebiets angehören, im Sinne von Satz 1 aber im Gebiet unseres CDU-Stadtverbandes wahlberechtigt sind.